Anlässlich des Internationalen Tages gegen Menschenhandel an diesem Sonntag (30. Juli) fordert ein zivilgesellschaftliches Bündnis die Bundesregierung auf, einen neuen Aufenthaltstitel für Betroffene von Menschenhandel einzuführen. In ihrem in Berlin veröffentlichten Appell verweisen sie auf den Koalitionsvertrag, in dem es heißt: „Opfer von Menschenhandel sollen ein Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft erhalten.
Mitternachtsmission: Menschen brauchen Zeit zur Stabilisierung
Derzeit bestehe für ausländische Betroffene von Menschenhandel grundsätzlich die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu erhalten, wenn sie in einem Strafverfahren gegen Täter aussagen. „Nach einer Ausbeutungssituation sind Betroffene von Menschenhandel oft körperlich und psychisch hoch belastet. In dieser Situation stellt eine Aussage im Strafverfahren eine große Hürde dar“, sagte Andrea Hitzke, Vorstand im Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) und Leiterin der Fachberatungsstelle Dortmunder Mitternachtsmission. Diese Menschen bräuchten Zeit zur Stabilisierung, für Beratung, Zugang zu sicherer Unterkunft, zu medizinischer und psychotherapeutischer Versorgung. „Nur dann können sie auch Strafverfahren unterstützen“, erklärte Hitzke.
Ausländische Betroffene von Menschenhandel müssten Zugang zu Schutz und Opferrechten haben. „Dafür ist ein humanitärer Aufenthaltstitel die Grundvoraussetzung“, sagte KOK-Geschäftsführerin Sophia Wirsching. Deshalb müsse die Bundesregierung „ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zügig einlösen“.
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel ist nach eigenen Angaben ein bundesweiter Zusammenschluss von 43 Fachberatungsstellen und Organisationen, die sich für Opfer von Menschenhandel und für von Gewalt betroffene Migrantinnen einsetzen.