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Bremer Senat beschließt Soforthilfen für Hochwasseropfer

Wer in den Bremer Hochwassergebieten Borgfeld und Timmersloh durch die Fluten Schäden erlitten hat, kann nun nach einem Beschluss der Landesregierung Soforthilfen in Höhe von 2.500 Euro pro Privathaushalt beantragen. Die Mittel dienen unter anderem dazu, beschädigten Hausrat zu ersetzen, wie der Senat am Dienstag mitteilte. Insgesamt will Bremen eine Million Euro als Soforthilfe bereitstellen.

Auch Übernachtungskosten für die Zeit der Evakuierung könnten geltend gemacht werden, hieß es. In besonderen Härtefällen seien Unterstützungen bis zu 20.000 Euro möglich. Gemeinnützige Institutionen, die durch das Hochwasser nicht versicherte Schäden erlitten hätten, könnten bis zu 5.000 Euro Soforthilfe beantragen. Die Unterstützung müsse nicht zurückgezahlt werden. Für Grundwasser im Keller gelte der Soforthilfefonds im Grundsatz nicht.

Um die Voraussetzungen einer Unterstützungsleistung abzuklären, können sich Betroffene ab sofort unter der Mailadresse hochwasserhilfe@sk.bremen.de melden. Anträge sollen dann bis zum 1. Mai gestellt werden können. Das Antragsformular dafür soll den Angaben zufolge voraussichtlich im Laufe dieser Woche unter der Webadresse www.rathaus.bremen.de/hochwasser bereitgestellt werden.