Die Stadt Bremen überträgt fünf unselbständige Stiftungen und Vermächtnisse an die Bürgerstiftung Bremen. Der Stiftungszweck beziehungsweise der testamentarische Wille dieser Stiftungen entspreche den Satzungszwecken der Bürgerstiftung, teilte der Senator für Finanzen am Freitag mit. Das Gesamtvolumen dieser bisher vom Senat verwalteten und betreuten Stiftungen betrage 1,04 Millionen Euro. Nach der Übertragung der Kontoguthaben an die Bürgerstiftung würden die unselbständigen Stiftungen und Vermächtnisse aufgelöst.
Die Übertragung komme beiden Seiten zugute, hieß es. Die Stadt könne auf zusätzliches Personal verzichten, insbesondere für die Geldanlage sowie die Prüfung und Verwendung der Stiftungserträge. Gleichzeitig vergrößere die Bürgerstiftung ihren Förderungsspielraum.