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Bremen überträgt Stiftungen und Vermächtnisse an Bürgerstiftung

Die Stadt Bremen überträgt fünf unselbständige Stiftungen und Vermächtnisse an die Bürgerstiftung Bremen. Der Stiftungszweck beziehungsweise der testamentarische Wille dieser Stiftungen entspreche den Satzungszwecken der Bürgerstiftung, teilte der Senator für Finanzen am Freitag mit. Das Gesamtvolumen dieser bisher vom Senat verwalteten und betreuten Stiftungen betrage 1,04 Millionen Euro. Nach der Übertragung der Kontoguthaben an die Bürgerstiftung würden die unselbständigen Stiftungen und Vermächtnisse aufgelöst.

Die Übertragung komme beiden Seiten zugute, hieß es. Die Stadt könne auf zusätzliches Personal verzichten, insbesondere für die Geldanlage sowie die Prüfung und Verwendung der Stiftungserträge. Gleichzeitig vergrößere die Bürgerstiftung ihren Förderungsspielraum.

„Die überführten Mittel sind bei der Bürgerstiftung Bremen in kompetenten Händen“, sagte Finanzsenator Björn Fecker (Grüne). Sie würden weiterhin gemäß ihrer Zweckbestimmung eingesetzt. Damit könne die Bürgerstiftung ihr „hoch angesehenes und wertvolles Wirken für unsere Stadtgesellschaft ausweiten“. Dies komme vielen Bremerinnen und Bremern zugute. Die Bürgerstiftung fördere seit mehr als 20 Jahren sehr vielfältige Projekte in unterschiedlichsten Bereichen von Bildung über soziale Teilhabe bis zum Umweltschutz: „Sie unterstützt das bürgerschaftliche Engagement und stärkt damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt.“