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Bremen: Arbeitnehmerkammer kritisiert Qualitätsabbau in Kitas

Die Bremer Arbeitnehmerkammer hat die vorgesehenen Änderungen im Bremer Kitagesetz kritisiert. Um den Personalbedarf zu decken, sollen künftig nur noch an vier Stunden pro Tag eine Erzieherin oder ein Erzieher anwesend sein, teilte die Kammer am Mittwoch mit. Zwei weitere Stunden lang könne die Betreuung laut Gesetzentwurf durch sozialpädagogische Assistenzen, Kinderpflegerinnen und Kindertagespflegepersonen erfolgen. In den Früh- und Spätdiensten sollen auch Beschäftigte eingesetzt werden können, die über keinerlei pädagogische Vorkenntnisse verfügen.

„Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung schießt das Bremer Kinder- und Bildungsressort übers Ziel hinaus“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer, Peer Rosenthal. „Eine deutliche Absenkung der Standards droht die Berufsflucht von Fachkräften noch zu verstärken – und damit auch die Fachkraftmisere.“

Bei einer nur vierstündigen „Kernförderzeit“ sei eine qualifizierte Ganztagsbetreuung nicht mehr möglich, hob Rosentahl hervor. „Insbesondere Förderkinder hätten dann das Nachsehen.“ Nach Auffassung der Arbeitnehmerkammer müsse mindestens für sechs Stunden pro Tag eine Betreuung durch Erzieherinnen und Erzieher gewährleistet sein. Die Randzeiten könnten von Sozialassistenzen, Kinderpflegerinnen oder Kindertagespflegepersonen abgedeckt werden.

Rosenthal forderte, verstärkt berufsbegleitend weiterzubilden: Zweitkräfte, die über keine zweijährige pädagogische Ausbildung verfügen und in den Kernförderzeiten im U3-Bereich eingesetzt werden, sollten zur Weiterbildung verpflichtet werden. Die Arbeitnehmerkammer schlug zudem einen trägerübergreifenden Springerpool mit Erstkräften vor. Dies habe sich bei den großen Kita-Trägern schon bewährt.