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Blick in andere Kirchenzeitungen

Zur Debatte um die Sonntagsöffnung von Kaufhäusern und Geschäften schreibt das in München erscheinende „Sonntagsblatt“: „(…) Dass Kirchen und Gerichte (…) mittlerweile oft gerichtlich gegen die zum Teil inflationär vorkommenden Ausnahmen bei der Sonntagsruhe vorgehen, ist verständlich – auch mit Blick auf die Beschäftigten. Nach wie vor ist der Sonntag als ,Tag der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung‘ vom Grundgesetz geschützt, und das sollte auch so bleiben. Gerade die Kirchen sollten sich dabei jedoch auch bewusst machen: Wo die Behörden Ausnahmen bei der Sonntagsöffnung zulassen, da kommen in aller Regel auch die Menschen. Verkaufsoffene Sonntage sind in den Kommunen fast immer ein Renner. Während so manche Kirchengemeinde beim Gottesdienst vergeblich auf Besucher wartet, sind die Geschäfte und Innenstädte an Markt- und Verkaufssonntagen voll. Man kann das als oberflächliche Konsumlust abtun. Es zeigt jedoch auch: Der Sonntag funktioniert nicht von alleine, schon gar nicht für die Kirchen. Wer will, dass die Menschen kommen, muss ihnen Angebote machen, die sie ansprechen. Das bedeutet nicht, Gottesdienste zu bunten Jahrmärkten zu machen. Die Kirchen haben andere Angebote: Sie bieten wortwörtlich jene ,Ruhe und seelische Erhebung‘, die in der Verfassung steht. Dafür sollten sie noch viel stärker als bisher die Werbetrommel rühren. Die Sonntagsruhe wurde vor langer Zeit eingeführt, damit die Menschen den Gottesdienst besuchen können. Damit sie das heute noch tun, müssen die Kirchen immer wieder auf sie zugehen und sie dazu einladen.“