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Bistum Mainz will 25 Prozent der Ausgaben einsparen

Alles auf dem Prüfstand: Das Bistum Mainz setzt seinen Sparkurs fort. Bis 2030 sollen bei den Ausgaben jährlich 50 Millionen Euro eingespart werden. Wichtigste Einnahme ist weiter die Kirchensteuer.

Im Bistum Mainz sollen Ausgaben in Millionenhöhe eingespart werden. Das wurde im Rahmen der Vollversammlung des Kirchensteuerrates bekannt. “Um dauerhaft eine solide und verantwortungsvolle Haushaltsplanung vorlegen zu können, muss das Bistum schrittweise rund 25 Prozent seiner Ausgaben einsparen”, erklärte der Ökonom des Bistums Mainz, Carsten Erdt, am Dienstagabend. “Ausgehend vom Jahr 2020 bedeutet das bis zum Jahr 2030 ein Einsparvolumen von mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr.”

Laut Erdt werden Personalbestand, Zuschüsse und Zuweisungen sowie Aufgabenfelder und Einrichtungen überprüft und die eingeleitete Haushaltskonsolidierung fortgeführt. Der Haushalt beträgt insgesamt 317 Millionen Euro. Das Bistum schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 48 Millionen Euro ab, wie der Finanzfachmann erläuterte. Der Überschuss ist demnach unter anderem auf Auflösungen von Rückstellungen und auf die Zinsentwicklung zurückzuführen. Bereinigt um die Veränderungen bei Pensions- und Beihilfe-Rückstellungen liegt das Jahresergebnis für 2023 bei 26,1 Millionen Euro.

“Die Frage nach der Konkretisierung von Sparmaßnahmen setzt ein gemeinsames Bewusstsein darüber voraus, was die Menschen von der Kirche brauchen”, sagte die Bevollmächtigte des Generalvikars, Stephanie Rieth. Sie betonte den Auftrag, kirchliches Handeln vor Ort mit den Menschen zu ermöglichen. “Bei allen nötigen Sparprozessen und Strukturveränderungen muss dies das leitende Prinzip all unserer Maßnahmen bleiben”, betonte Rieth.

Das Bistum finanziert sich im Wesentlichen durch Kirchensteuern. Mit 221,3 Millionen Euro seien diese um rund 6,9 Millionen Euro im Vergleich zu 2022 gesunken. Erdt wies darauf hin, dass er aufgrund des demografischen Wandels und der Kirchenaustritte ein weiter sinkendes Kirchensteueraufkommen erwartet.

Weitere Einnahmen sind Zuwendungen und Zuschüsse (18 Millionen Euro), etwa der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen für Schulträgerschaften. Hinzu kommen Erträge aus Wertpapieren und Finanzanlagevermögen (14,3 Millionen Euro) und sonstige Umsatzerlöse (43 Millionen Euro), etwa aus dem Betrieb von Tagungs- und Bildungshäusern sowie der Vermietung und Verpachtung.

In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder. Sie wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält dafür etwa drei Prozent des Steuereinkommens.