Artikel teilen:

Bislang 163 Anträge auf Geschlechterwechsel in Erfurt

Zwischen dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 und Mitte Oktober sind 163 Anmeldungen für einen Geschlechtswechsel im Erfurter Standesamt eingegangen. Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeit von drei Monaten habe anschließend die Erklärung gemäß der gesetzlichen Neuregelung beurkundet werden können, erklärte ein Sprecher der Stadtverwaltung auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Dies sei in 132 Fällen geschehen, womit der Geschlechtswechsel in diesen Fällen rechtswirksam geworden sei. Weitere 23 Anmeldungen seien in Bearbeitung.

Das Selbstbestimmungsgesetz regelt seit seinem Inkrafttreten die Möglichkeit für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen, ihren Vornamen und den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister einfacher zu ändern. Es ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz, das als veraltet und teilweise verfassungswidrig galt. Mit dem Gesetz können Betroffene die Änderung beim Standesamt beantragen – ohne psychologische Gutachten oder gerichtliche Verfahren, wie sie früher erforderlich waren.

Bislang sind den Angaben zufolge in Erfurt acht Anmeldungen für einen Geschlechtswechsel gegenstandslos geworden. Der Grund hierfür sei gewesen, dass bis zum Verstreichen von sechs Monaten nach der jeweiligen Anmeldung keine Erklärung beim Standesamt eingegangen sei. Ablehnungen seitens der Verwaltung habe es nicht gegeben.

In Erfurt wurde laut Verwaltung „weit überwiegend“ vom weiblichen zum männlichen Geschlecht gewechselt. Eine Statistik darüber werde jedoch nicht geführt.