In Magdeburg haben bislang rund 140 Personen ihren Geschlechtseintrag auf Grundlage des zum 1. November 2024 in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes geändert. Viele Anträge seien – wie gesetzlich zulässig – bereits in den drei Monaten zuvor gestellt worden, sagte ein Rathaussprecher auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Es habe Wechsel hin zum männlichen, weiblichen und diversen Geschlecht gegeben.
Eine detaillierte Statistik mit näheren Angaben zur Art des Geschlechterwechsels oder über erfolgte Ablehnungen führt das Standesamt eigenen Aussagen zufolge nicht. Hierfür wären manuelle Auszählungen notwendig, was aufgrund der Arbeitsbelastung des Amtes derzeit nicht möglich sei, sagte ein Sprecher.
Das Selbstbestimmungsgesetz regelt seit seinem Inkrafttreten in Deutschland die Möglichkeit für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen, ihren Vornamen und den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister einfacher zu ändern. Es ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz, das als veraltet und teilweise verfassungswidrig galt. Mit dem Gesetz können Betroffene die Änderung beim Standesamt beantragen – ohne psychologische Gutachten oder gerichtliche Verfahren, wie sie früher erforderlich waren.