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Bischofswahl in Württemberg bekommt neue Regeln

Die Wahl des Bischofs der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wird künftig nach veränderten Regeln ablaufen. Das Kirchenparlament, die Landessynode, hat am Samstag in Stuttgart beschlossen, die bisherige Begrenzung auf drei Kandidaten aufzuheben. Zudem werden die Synodalen im letzten Wahlgang ausdrücklich mit „Nein“ stimmen können, wenn nur noch ein Bewerber zur Wahl steht.

Mit der Einführung der Nein-Stimme soll eine öffentliche Irritation vermieden werden. Bislang mussten Synodale zur Ablehnung eines Kandidaten einen ungültigen Stimmzettel abgeben. Dies habe in der Vergangenheit zu der Verwunderung geführt, „ob der Synode nicht die Wahlformalitäten bekannt waren“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Martin Plümicke. Zur Vereinfachung der Wahlvorbereitung wird zudem der bisherige Nominierungsausschuss abgeschafft. Dessen Aufgaben übernimmt der bestehende Geschäftsführende Ausschuss.

Spätestens im Jahr 2031 dürfte das neue Gesetz zur Anwendung kommen. Dann wird der amtierende Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl 68 Jahre alt und muss laut Kirchenverfassung in Pension gehen. (1632/05.07.2025)