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Bischöfin Fehrs: Missbrauch wird beharrlich aufgearbeitet

Im Umgang mit Missbrauch in der evangelischen Kirche muss laut Bischöfin Fehrs klar sein: Schutzkonzepte müssen nicht nur auf dem Papier, “sondern in Herz, Haltung und Theologie angekommen sein”.

Sexueller Missbrauch in der evangelischen Kirche wird nach Worten von Bischöfin Kirsten Fehrs beharrlich aufgearbeitet. “Wir versuchen nach Kräften, Menschen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, gerecht zu werden”, sagte die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Sonntag vor dem Kirchenparlament in Würzburg. “Wir versuchen, glaubwürdig aufzuarbeiten und systemische Gefahren zu erkennen, wollen Menschen schützen. Dabei machen wir auch Fehler.”

Das Parlament der EKD, die Synode, tagt bis Mittwoch in Würzburg. Die 128 Delegierten wollen auch Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt in der Kirche beschließen.

Fehrs erklärte, die Vorstellung der bundesweiten Missbrauchsstudie für Kirche und Diakonie im Januar habe einen Ruck ausgelöst – teilweise bis in die Kirchenkreise und Gemeinden hinein. Das sei auch genau richtig so. “Bis in jede Einrichtung und jede Gemeinde hinein muss verstanden werden, warum Schutzkonzepte nicht nur auf dem Papier, sondern in Herz, Haltung und Theologie angekommen sein müssen.” Das sei eine Aufgabe von Dauer.

Der Rat und die Kirchenkonferenz, zwei Leitungsgremien der EKD, haben sich laut Fehrs bereits auf wichtige Maßnahmen geeinigt: Änderungen im Disziplinarrecht und eine Reform der Gewaltschutzrichtlinie. Auch die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Verfahrens für Anerkennungszahlungen an Betroffene hätten sie auf den Weg gebracht. Es gehe Schritt für Schritt voran, so Fehrs. Dabei wolle sie nicht bagatellisieren, dass der Weg noch weit sei. “Aber er wird gegangen, entschlossen und – was den Rat angeht – mit oberster Priorität.”

Die Reformen von Disziplinarrecht und der Gewaltschutzrichtlinie sollen bei der laufenden Tagung von der Synode beschlossen werden. Für die Anerkennungszahlungen läuft noch ein Stellungnahmeverfahren. Ein entsprechendes Verfahren soll frühestens im Frühjahr in Kraft gesetzt werden.