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Bischöfe: System der Anerkennungsleistungen weiter geeignet

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hält das bestehende kirchliche System der freiwilligen Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer weiterhin für geeignet. Allerdings sei durch ein Urteil des Landgerichts Köln zu Schmerzensgeldzahlungen für einen Betroffenen eine neue Situation entstanden, sagte Bätzing am Montag in Wiesbaden. Damit müssten sich die Bischöfe auseinandersetzen.

Das Landgericht Köln hatte im Juni das Erzbistum Köln zur Zahlung von 300.000 Euro an den ehemaligen Ministranten Georg Menne verurteilte. Das Urteil in dem Zivilverfahren war möglich, weil das Erzbistum für den strafrechtlich eigentlich verjährten Fall erstens auf die Einrede der Verjährung verzichtet und zweitens das Gericht die sogenannte Amtshaftung bejaht hatte, also eine zivilrechtliche Haftung der Diözesen für das Tun ihrer Beschäftigten.

Bätzing sagte, das bestehende System biete viele Chancen, weil es sich an Urteilen der Gerichte orientiere, Widerspruchsmöglichkeiten für Betroffenen biete und es zugleich ermögliche, Fälle ganz neu aufzurollen.