Der Städtetag NRW appelliert an die nordrhein-westfälische Landesregierung, sich bei der geplanten Bezahlkarte für Flüchtlinge für eine flächendeckende Einführung starkzumachen. Angesichts des seit August vorliegenden Entwurfs zur Überarbeitung des Ayslbewerberleistungsgesetzes in NRW, der bei der Bezahlkarte eine Ausstiegsregelung für einzelne Kommunen („Opt-Out-Regelung“) vorsieht, sagte Städtetags-Geschäftsführer Helmut Dedy der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Montag), dass dies gerade in Ballungsräumen zu erheblicher Verwirrung führen könne, „wenn die Bezahlkarte in der einen Stadt gilt, in der Nachbarstadt aber nicht“.
„Die angedachte Opt-Out-Regelung darf so nicht kommen“, mahnte Dedy. Sie gefährde den einheitlichen Anwendungsrahmen, den die Landesregierung ja schaffen wolle. „Bund und Länder wollten die Bezahlkarte haben, dann muss das Land auch für einheitliche Regeln sorgen.“ Dedy fürchtet zudem auch kommunalpolitische Auseinandersetzungen, denn mit einer Opt-Out-Regelung könnte die Diskussion in die Räte der Städte verlagert werden. „Gerade im Kommunalwahljahr brauchen wir klare Regelungen.“
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des „Ausführungsgesetzes zum AsylbLG“ vorgelegt. Der Entwurf sieht eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage dafür vor, die Bezahlkarte durch eine Rechtsverordnung in NRW vorzuschreiben. Doch sieht das AsylbLG selbst die Bezahlkarte nur als eine Möglichkeit vor, nicht aber als Regelfall. In der Gesetzesänderung ist auch vorgesehen, dass die spätere Rechtsverordnung es den Kommunen offen lassen kann, im Rahmen einer „Opt-Out-Regelung“ aus dem Bezahlkartensystem auszusteigen und weiterhin Überweisungen auf ein Konto zu tätigen.