Artikel teilen:

Bewährung für Familienrichter wegen Masken-Urteil

Mitten in der Corona-Pandemie hat ein Familienrichter einen Beschluss gegen die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen gefasst. Jetzt wurde er dafür zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Familienrichter aus Weimar habe ohne gerichtliche Zuständigkeit einen Beschluss gegen die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen gefasst, erklärte das Gericht in seiner Urteilsbegründung
Der Familienrichter aus Weimar habe ohne gerichtliche Zuständigkeit einen Beschluss gegen die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen gefasst, erklärte das Gericht in seiner UrteilsbegründungImago / Rolf Poss

Das Landgericht Erfurt hat einen Familienrichter aus Weimar wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der 60-Jährige habe im Frühjahr 2021 ohne gerichtliche Zuständigkeit einen Beschluss gegen die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen gefasst, erklärte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Mit dem Beschluss hatte der Richter Christian D. inmitten der Hochphase der Corona-Pandemie bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Er kam zu dem Schluss, dass verordnetes Maskentragen das Kindeswohl gefährde.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte für den Familienrichter eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. D. habe gezielt nach Kindern gesucht, für deren Anfangsbuchstaben er zuständig gewesen sei, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Die beiden Kinder, auf die sich sein Beschluss stützte, seien für den Richter „nur Marionetten gewesen, um mit deren Hilfe ein Fanal gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu setzen“. Dabei habe er den Rechtsstaat mit Füßen getreten.

Richter selbst bestreitet Vorwürfe

D. selbst bestreitet die Vorwürfe. Vor Gericht beschrieb er sich als aufgrund einer Erkrankung seiner Frau alleinerziehenden Familienvater. Er habe in der Maskenpflicht an Schulen eine Gefahr für die kindliche Entwicklung gesehen. Zudem habe sich schon frühzeitig herausgestellt, dass Schulen keine Pandemietreiber waren. Das sei für ihn der Grund gewesen, den Antrag der Eltern der Kinder auf Maskenbefreiung auf ihre Weimarer Schulen auszuweiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zugelassen wurde eine Revision zum Bundesgerichtshof.