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Besserer Schutz vor sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz gefordert

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz haben Unternehmen aufgefordert, Beschäftigte besser vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen.
Bei vielen Betrieben herrsche noch immer die Ansicht vor, das Problem betreffe sie nicht, sagte die DGB-Bezirksfrauensekretärin Maria Leurs am Montag in Mainz. DGB und Frauennotrufe bieten seit einigen Jahren gemeinsam Schulungen zu dem Thema in Firmen an. Sie fordern eine Nachbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, da die Missachtung gesetzlicher Vorschriften durch Unternehmen bislang meist folgenlos bleibe. Auch die rheinland-pfälzische Landesregierung setze sich nicht genügend für eine Reform ein.

„Auszubildende sind besonders schutzbedürftig“, sagte Emma Leonhardt vom Mainzer Frauennotruf. Faktoren wie junges Alter und erhöhte Abhängigkeit machten sie besonders oft zu einem Ziel von Diskriminierung. Leonhardt berichtete von einem Besuch in der Pflegeklasse einer Berufsschule. Dort hätten alle Frauen ohne Ausnahme von Erfahrungen mit sexuelle Belästigung durch Kollegen oder Patienten berichtet.

In der Bundesrepublik ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verboten, Arbeitergeber müssen ihre Belegschaft davor schützen, indem sie beispielsweise eine Beschwerdestelle einrichten. Unter dem Begriff Belästigung fasst das Gesetz sowohl körperliche als auch verbale Übergriffe zusammen. Nach Erfahrungen der Frauennotrufe aus den Schulungen und der Beratungsarbeit ist das Problem in allen Branchen verbreitet. Betroffene sind statistisch gesehen meist jüngere Frauen, Täter in der Regel Männer, die innerbetrieblich auf der gleichen oder einer höheren Hierarchiestufe stehen. Anfängliche Vermutungen, klassische Männerberufe, etwa bei der Bundeswehr oder der Polizei, seien besonders häufig betroffen, hätten sich nicht bestätigt.