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Bericht: Das Wort “Rasse” bleibt im Grundgesetz stehen

Am Mittwoch erst hatte das Saarland den Begriff “Rasse” aus der Landesverfassung gestrichen – im Grundgesetz wird er einstweilen wohl erhalten bleiben. Das meldet die “Rheinische Post” (Freitag) uner Berufung auf Kreise der Ampelkoalition. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP hätten sich darauf verständigt. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das Wort aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu entfernen. Dort heißt es: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.”

In der Koalition wurde laut “Rheinischer Post” betont, man folge den Bedenken des Zentralrates der Juden. “Die Einwände und Hinweise sind richtig.” Zentralratspräsident Josef Schuster hatte kürzlich unter anderem erklärt, er sei gegen die Streichung, weil das Wort an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, “in erster Linie Jüdinnen und Juden” erinnere.

Darüber hinaus hieß es aus der Ampel, das Ersetzen des Begriffs sei juristisch zu kompliziert. “Es gibt erhebliche Bedenken, welche Formulierung das gleiche Schutzniveau garantiert.” Vor dem Saarland hatten Brandenburg und Thüringen das Wort “Rasse” aus der jeweiligen Landesverfassung gestrichen.