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Beitragsentlastung für Mehrkindfamilien bleibt erhalten

In Sachsen-Anhalt werden Mehrkindfamilien weiterhin bei den Kita-Beiträgen entlastet. Auch in den kommenden beiden Jahren müssten Eltern nur für das älteste Kind Kita-Gebühren zahlen, teilte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag in Magdeburg mit. Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes habe sie am Dienstag ins Kabinett eingebracht.

Bisher wurden die Kosten für die Geschwisterregelung aus dem Kita-Qualitätsgesetz des Bundes finanziert. Das ist laut Grimm-Benne ab dem kommenden Jahr nicht mehr möglich. Die Kosten von rund 32 Millionen Euro sollen künftig aus dem Landeshaushalt bezahlt werden.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, die vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sowie die Schulgeldfreiheit für Auszubildende in Erzieher-, Kinderpfleger- und Sozialassistentenberufen zu verlängern. Zudem soll es mehr Personal in Kitas mit besonderen Bedarfen geben, etwa in sozialen Brennpunkten. Dazu soll aus Mitteln des Kita-Qualitätsgesetzes die Zahl der zusätzlichen Vollzeitstellen über den Personalschlüssel hinaus von 150 auf 255 erhöht werden. Dies betreffe insbesondere die sogenannten Sprach-Kitas, die Kinder mit sprachlichem Förderbedarf beim Übergang in die Grundschule unterstützen.

Ebenso will das Land in die Sozialarbeit in Kitas investieren, sagte die Ministerin. Mit dem Programm „Empowerment für Eltern“, das aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werde, sollen von 2025 bis 2028 rund 200 weitere pädagogische Fachkräfte in den Kitas zum Einsatz kommen, hieß es.