Berlin – Behindertenverbände haben die Korrekturen der Koalition am inzwischen vom Bundestag verabschiedeten Bundesteilhabegesetz begrüßt. Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe, Uwe Mletzko, zog in Berlin aber eine nüchterne Bilanz. Mit großem Kraftaufwand sei es gelungen, Verschlechterungen abzuwenden, sagte er.
Mletzko zufolge gehört zu den wichtigsten Korrekturen, dass behinderte Menschen weiterhin Pflegeleistungen und Eingliederungshilfe parallel beziehen können. Im Gesetzgebungsverfahren war zunächst ein Vorrang für Pflegeleistungen festgelegt worden. Das hätte dazu geführt, dass behinderte Pflegebedürftige Ansprüche auf Assistenzleistungen zur Alltagsbewältigung kaum noch hätten geltend machen können. Abgewendet worden sei auch die vorschnelle Einführung von Kategorien, die viele behinderte Menschen von Assistenzleistungen ausgeschlossen hätten, sagte Mletzko. Das hätte etwa Blinde und Rollstuhlfahrer getroffen.
Die Reform der Eingliederungshilfe sieht Verbesserungen für behinderte Menschen vor, die im Alltag und am Arbeitsplatz Assistenzleistungen brauchen. Unter anderem können sie künftig Ersparnisse bilden und mehr Geld vom eigenen Einkommen und dem ihrer Ehepartner behalten. Die Leistungen werden aus der Sozialhilfe herausgelöst und im Behindertenrecht verankert. Sie sind nicht mehr an eine bestimmte Wohnform wie Heime oder Wohngruppen gebunden. Behinderte Menschen, die in Werkstätten arbeiten, erhalten mehr Geld, und ihr möglicher Wechsel auf den normalen Arbeitsmarkt wird stärker gefördert. epd
Artikel teilen: