Artikel teilen:

Beauftragte Ataman: Thema Altersdiskriminierung ins Grundgesetz

Ein Verbot von Altersdiskriminierung ins Grundgesetz: Das fordert die Beauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman. Altersdiskriminierung sei nicht nur verboten, sondern auch ein Problem für die Wirtschaft, sagte Ataman dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (Dienstag). Personalmangel koste die deutsche Wirtschaft Milliarden. Ältere Menschen zu beschäftigen, sei Teil einer Lösungsstrategie, so die Antidiskriminierungsbeauftragte.

Diskriminierungsschutz müsse im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) um das Merkmal Lebensalter ergänzt werden, fordert Ataman. 22 Millionen Menschen in Deutschland seien über 60. Ältere würden am Arbeitsmarkt diskriminiert oder bei Kreditanträgen pauschal ausgeschlossen. Mitunter hätten sie Probleme, eine Wohnung zu finden, weil sie für zu alt befünden würden. – In einer Umfrage des Jobnetzwerks Xing gab mehr als ein Drittel der Beschäftigten über 50 Jahre an, bereits Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz erlebt zu haben.