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Bayerns Justizminister fordert Erweiterung des Stalking-Paragrafen

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) fordert im Kampf gegen Cybermobbing eine Erweitung des Stalking-Paragrafen. Die momentane Fassung biete „keinen einheitlichen und effektiven Schutz gegen die schwerwiegenden Folgen von Cybermobbing“, sagte der Minister am Donnerstag. Bis heute gebe es keinen eigenen Straftatbestand für Mobbing oder Cybermobbing. Die Staatsregierung will das ändern und hat einen entsprechenden Antrag bei der momentan tagenden Konferenz der Justizminister eingebracht.

Laut Justizministerium ist der Stalking-Paragraf 238 im Strafgesetzbuch (StGB) bereits 2021 verschärft worden. Die Änderungen betrafen damals das unbefugte Verbreiten von Fotos von Stalking-Opfern und Fälle von Identitätsdiebstahl. Laut Eisenreich erfasst das geltende Recht jedoch nicht angemessen das Ausmaß von Cybermobbing und die dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigungen für Betroffene. Bayern will nun, dass auch „unbefugte und fortgesetzte Belästigungen über Kommunikationsmittel“ strafbar sein können.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) soll außerdem einen Sonderfall gesetzlich regeln: Zu stetigen Belästigungen und Bedrohungen von Menschen könne es auch im Auftrag fremder Staaten kommen, wie es Medienberichte etwa über chinesische Dissidenten in Deutschland nahelegen. Minister Eisenreich sagte dazu: „Es ist nicht auszuschließen, dass Einschüchterungen von Oppositionellen durch autokratische Staaten auch in Deutschland stattfinden.“ (00/1716/06.06.2024)