Schnellere Asylverfahren erhofft sich die bayerische Staatsregierung durch eine Neuordnung der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. Wie das Innenministerium am Mittwoch mitteilte, werden künftig Asylverfahren je nach Herkunftsland bestimmten Gerichtsstandorten zugewiesen. Damit gewönnen die Gerichte mehr Expertise und könnten schneller entscheiden, sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann.
Verfahren mit Asylbewerbern aus dem Jemen und Nigeria finden demnach bayernweit in Augsburg statt. Für Jordanien und Peru soll Bayreuth zuständig sein. Rechtsstreitigkeiten mit Flüchtlingen aus Angola, der Demokratischen Republik Kongo, Sierra Leone und Uganda würden in Regensburg verhandelt. Würzburg würden Verfahren türkischer Asylbewerber zugeordnet.