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Bayern verbietet Verpackungssteuer in Kommunen

Bayerische Kommunen dürfen keine Verpackungssteuern einführen. Der Landtag habe das seit 1979 bestehende Verbot von „Bagatellsteuern“ in den Kommunen ergänzt und eine klare Rechtslage geschaffen, sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) laut einer Mitteilung vom Mittwoch. Damit sei sichergestellt, dass „in Bayerns Städten und Gemeinden kein bürokratischer Steuerwirrwarr entsteht, der die Wirtschaft und unsere Bürger am Ende weiter belastet“.

Mit einer Verpackungssteuer sei ein „erheblicher bürokratischer Aufwand“ zu erwarten gewesen. Sie hätte zu absurden Fällen führen können, wie Beispiele aus Kommunen zeigten, wo die Verpackungssteuer eingeführt wurde. Es komme vor, dass ein Kaffeebecher ohne Deckel günstiger sei als mit Deckel oder die Papiertüte, in der eine Butterbrezel stecke, nicht besteuert werde, aber die Verpackung um eine warme Leberkäsesemmel schon. „So einen Unfug machen wir im Freistaat nicht mit“, sagte Herrmann.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte den Beschluss scharf: „Bayern entmündigt Kommunen in ihrem Kampf gegen Einweg-Müll“, sagte die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz. Das Bundesverfassungsgericht habe kommunale Verpackungssteuern im Januar 2025 als zulässig eingestuft. In Bayern fielen jährlich mehr als 900 Millionen Einweg-Getränkebecher und 725 Millionen Einweg-Essensverpackungen als Abfall an. Neun Städte in Bayern hätten laut DUH-Umfrage Interesse an einer Verpackungssteuer. Die DUH wolle nun prüfen, wie sich diese Städte rechtlich gegen das Verbot wehren können, so Metz. (3892/10.12.2025)