Asylsuchende erhalten laut bayerischem Kabinett auch dann noch Leistungen in voller Höhe, wenn ihr Antrag schon abgelehnt wurde. Die Regierung des Freistaats will das ändern – denn sie befürchtet einen bestimmten Effekt.
Abgelehnte Asylbewerber sollen nach dem Willen der bayerischen Staatsregierung weniger Geld bekommen. Der Bund müsse dazu das Asylbewerberleistungsgesetz verschärfen, forderte die Staatsregierung am Dienstag in München. “Der Bund muss die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um für Ausreisepflichtige effektive Anspruchseinschränkungen zu ermöglichen”, heißt es im Kabinettsbericht.
Die Ablehnung des Asylantrags führt demzufolge nach bisher geltendem Recht zu keinen leistungsrechtlichen Konsequenzen. Ausreisepflichtige Asylbewerber erhielten vielmehr weiterhin Leistungen in voller Höhe. “Dieses gleichbleibende, im Vergleich zum europäischen Ausland hohe Leistungsniveau führt zu Pull-Effekten”, so das Kabinett.
Im Bericht ist die Rede von rund 243.000 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in Deutschland, die trotz rechtskräftiger Ablehnung ihres Asylantrages in der Regel volle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. “Bei der angedachten Leistungskürzung sollen die Betroffenen nur noch Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege erhalten”, heißt es.