Die Bayerische Staatsgemäldesammlung hat das Gemälde „Hl. Anna Selbdritt“ an seine rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben. Er sei froh, dass der neue Kriterienkatalog des Schiedsgerichts NS-Raubgut „die rechtlichen Voraussetzungen für die Rückgabe des Gemäldes ‚Hl. Anna Selbdritt‘ an die Erben nach Ernst Magnus schafft“, erklärte Kunstminister Markus Blume (CSU) laut einer Pressemitteilung vom Freitag. Der neue Bewertungsrahmen schaffe verlässliche Leitlinien. Museen in Bayern und deutschlandweit hätten nun die Chance, „schwierige Sachverhalte erneut zu beleuchten und Entscheidungen auf eine breitere, tragfähige Grundlage zu stellen“, so Blume.
Die Entscheidung, das Werk an die Erben von Ernst Magnus zurückzugeben, sei „ein sichtbares Zeichen für die Weiterentwicklung unserer Restitutionspraxis“, erklärte der Leiter der Staatsgemäldesammlung, Anton Biebl. „Wir sind den Opfern des NS-Unrechts und ihren Nachfahren verpflichtet, ihre Geschichten sichtbar zu machen und gerechte Lösungen zu finden.“
Das Bild „Hl. Anna Selbdritt“ wird dem Umfeld des Malers Lukas Cranach dem Älteren (1472-1553) zugerechnet. Es gehörte dem jüdischen Bankier Ernst Magnus, der es 1940 in Luzern verkaufte, um damit die Flucht seiner Familie vor den Nationalsozialisten zu finanzieren. Über einen Kunsthändler gelangte das Gemälde an den NS-Funktionär Herrmann Göring. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Werk von den US-Alliierten sichergestellt und an die bayerische Staatsregierung übergeben. Seit 1961 befand es sich im Besitz der Staatsgemäldesammlung. Bereits 2009 hatten die Erben ein Restitutionsgesuch gestellt, das aber 2010 abgelehnt wurde. (3915/12.12.2025)