Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) rechnet damit, dass die kurz vor der Einführung stehende Bezahlkarte für Asylsuchende die Verwaltungsbehörden, aber auch die Bezieher von Asylbewerberleistungen entlasten wird. „Derzeit müssen Geflüchtete jeden Monat beim Amt anstehen, um ihr Geld zu erhalten. Zukünftig haben sie das Geld auf der Karte und können damit bezahlen“, erläuterte die Ministerin am Montag in Hannover. Zudem biete die Karte, die sich optisch nicht von einer üblichen Girokarte unterscheiden werde, „eine so bisher nicht vorhandene Teilhabe von geflüchteten Menschen am üblichen Zahlungsverkehr.“ Gleichzeitig reduziere sich der Verwaltungsaufwand durch den Wegfall der bislang üblichen Bargeldauszahlungen.
Das Land will die Karte ab Ende dieses Jahres zunächst über die Landesaufnahmebehörde ausgeben. Anfang 2025 sollen auch zuständige Behörden auf kommunaler Ebene die Karte abrufen und an Asylsuchende ausgeben können. Gemeinsam mit 13 weiteren Bundesländern hatte das Land Ende September den Zahlungsdienstleister secupay AG mit der technischen Umsetzung der Bezahlkarte beauftragt. Der Vertrag mit dem Unternehmen läuft nach Ministeriumsangaben zunächst vier Jahre. Die Kosten für die Einführung und den Betrieb der Karte trägt das Land.
Die Bezahlkarte wird monatlich aufgeladen und kann nicht überzogen werden. Ein Bankkonto ist im Unterschied zu üblichen Girokarten nicht erforderlich. Mit der Karte können bis zu 50 Euro pro Monat abgehoben werden, bei besonderem Bedarf, etwa bei Schwangeren, kann die verfügbare Summe auch erhöht werden.
Der Bundestag hatte im April die Einführung einer Bezahlkarte für Menschen beschlossen, die im Asylverfahren oder mit einer Duldung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Im Juni hatte sich daraufhin die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder auf eine Obergrenze zum Abheben von Bargeld in Höhe von 50 Euro verständigt. Beabsichtigt ist damit, irreguläre Migration einzudämmen und Geldüberweisungen in Herkunftsstaaten und an Schlepper zu unterbinden.
Im August hatte der Landkreis Göttingen eine Bezahlkarte eingeführt, die bundesweit gültig ist und eine Bargeld-Obergrenze von 50 Euro vorsieht. Ebenso ist es in Hamburg geregelt. Anders läuft es in Hannover: Dort können die Nutzer die vollen Sozialleistungen von bis zu 460 Euro pro Person in bar abheben. Die Stadt hatte schon im Dezember 2023 als eine der ersten deutschen Kommunen eine Bezahlkarte eingeführt. Das Land Bremen will einen Betrag von bis zu 120 Euro in bar auszahlen, wie es im Juni hieß.