Im Lüneburger Auschwitz-Prozess gegen Oskar Gröning (94) hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten beantragt. Zugleich sollte ein Teil dieser Strafe wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen der Strafverfolgung bereits als verbüßt gelten, sagte Staatsanwalt Jens Lehmann am Dienstag vor dem Lüneburger Landgericht. Hintergrund seien frühere Ermittlungen gegen Gröning und ein Verfahren, das 1985 eingestellt worden war. Jeder habe das Recht, das gegen ihn in angemessener Zeit verhandelt werden müsse. Der frühere SS-Mann muss sich wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verantworten. Dem “Buchhalter von Auschwitz” wird vorgeworfen, Spuren der Massentötung verwischt zu haben, indem er half, an der Bahnrampe in Auschwitz-Birkenau Gepäck wegzuschaffen. Text und Foto: epd
Auschwitz-Prozess: Staatsanwalt fordert dreieinhalb Jahre Haft für Gröning
Im Lüneburger Auschwitz-Prozess gegen Oskar Gröning (94) hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten beantragt. Zugleich sollte ein Teil dieser Strafe wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen der Strafverfolgung bereits als verbüßt gelten, sagte Staatsanwalt Jens Lehmann am Dienstag vor dem Lüneburger Landgericht. Hintergrund seien frühere Ermittlungen gegen Gröning und ein Verfahren, das 1985 eingestellt worden war. Jeder habe das Recht, das gegen ihn in angemessener Zeit verhandelt werden müsse. Der frühere SS-Mann muss sich wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verantworten. Dem “Buchhalter von Auschwitz” wird vorgeworfen, Spuren der Massentötung verwischt zu haben, indem er half, an der Bahnrampe in Auschwitz-Birkenau Gepäck wegzuschaffen. Text und Foto: epd