Der am Donnerstag zum Abschuss freigegebene Wolf im Landkreis Aurich darf vorerst nicht getötet werden. Gegen die Ausnahmegenehmigung sei Widerspruch eingelegt worden, teilte der Landkreis am Freitag mit. Außerdem sei beim Verwaltungsgericht Oldenburg ein Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt worden. Der Landkreis werde daher bis zur gerichtlichen Entscheidung das Tier nicht entnehmen lassen.
Zuvor hatte ein sogenannter Rissgutachter hatte getötete Schafe und Lämmer aus dem ostfriesischen Landkreis Aurich untersucht und dabei einen Wolf als Schadensverursacher festgestellt. Weil der Wolf schon häufiger andere Tiere gerissen habe, sei mit weiteren Angriffen auf Weidetiere zu rechnen, hieß es.