Mit einer Mahnwache begleiten Atomkraftgegner am Dienstag in Münster den Verhandlungsauftakt des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG) zur Lagerung von Atommüll im Zwischenlager Ahaus. Die Stadt Ahaus und ein privater Kläger wenden sich nach Angaben des Gerichts gegen die Aufbewahrungsgenehmigung nach dem Atomgesetz, die den Betreibern 2016 erteilt wurde (AZ: 21 D 98/17.AK). Dabei geht es um die Einlagerung von knapp 290.000 abgebrannten kugelförmigen Brennelementen aus dem stillgelegten Versuchsreaktor im rheinischen Jülich.
Die Kläger sehen das Genehmigungsverfahren durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Base) als rechtswidrig an, weil aus ihrer Sicht ein hohes Sicherheitsrisiko besteht, das die Behörde nicht genug berücksichtigt habe. So könne etwa in Fällen von Anschlägen eine von den Brennelementen ausgehende radioaktive Strahlung freigesetzt werden, argumentierten die Kläger.
Bürgerinitiativen kritisieren zudem die geplanten Atommüll-Transporte über NRW-Autobahnen von Jülich ins münsterländische Ahaus. Diese Castor-Transporte seien „überflüssig und gefährlich“, erklärte Felix Ruwe von der Initiative „Kein Atommüll in Ahaus“ am Montag. Das Lager in Ahaus biete außerdem keine sichere Lagerungsmöglichkeit, da die jetzige Betriebsgenehmigung bereits 2036 auslaufe und eine sichere Endlagerung noch in weiter Ferne liege. Die Atomgegner forderten die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung auf, stattdessen das jetzige Zwischenlager in Jülich zu ertüchtigen.
Das Zwischenlager in Ahaus wurde in den 80er Jahren errichtet. Die Betriebserlaubnis des Jülicher Lagers war bereits 2013 ausgelaufen. Mangels Alternativen lagern die radioaktiven Kugeln dort noch immer in 152 Castor-Behältern. Die abgebrannten Brennelemente sollen über die Straße von Jülich nach Ahaus transportiert werden. Die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht ist für Dienstag angesetzt, eine Fortsetzung am Mittwoch ist möglich.