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Appelle am Tag der Menschenrechte – auch Kirche im Fokus

Menschenrechte bleiben vielen Menschen verwehrt. Gerade Christen müssten sich hier stärker einbringen, mahnt Bischof Georg Bätzing. Andere bewerten hingegen den Umgang der Kirche mit Menschenrechten als problematisch.

Für Christinnen und Christen muss eine Relativierung oder Umdeutung der Menschenrechte undenkbar sein: Das erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am Sonntag. Letztlich gehe es bei den Menschenrechten “um nicht weniger als den Schutz der Würde, die in der Gottesebenbildlichkeit eines jeden Menschen gründet”, sagte Bätzing in einem Statement, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt.

Der Limburger Bischof äußerte sich zum Internationalen Tag der Menschenrechte. Vor genau 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, verabschiedeten die Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Die Erklärung habe vieles bewirkt und wirke auch weiter, so Bätzing. Doch “an allzu vielen Orten werden immer noch unzähligen Menschen ihre grundlegenden Rechte – auch die Religionsfreiheit – vorenthalten. Aggressiver als früher stellen repressive Regimes, aber auch Populisten und Extremisten in den freiheitlichen Ländern die Menschenrechte sogar offen in Frage”.

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne), beklagte, die Vision einer friedlichen, freien und gerechten Welt scheine heute manchmal “in weite Ferne gerückt”. Das Eintreten für Menschenrechte werde weltweit immer gefährlicher. “Trotz schwierigster Umstände” werde Deutschland in seinem Engagement nicht nachlassen.

Das Hilfswerk missio Aachen dankt den “stillen Heldinnen und Helden der Menschenrechte”. Gerade im Globalen Süden setzten sich viele Ordensleute, Priester und Bischöfe für die Menschenrechte ein. “Diese internationale Aufmerksamkeit schützt die oft sehr gefährdeten Aktivistinnen und Aktiven, und darüber hinaus können wir von deren Wissen und Praxis lernen”, sagte der Präsident des Hilfswerks, Pfarrer Dirk Bingener.

Die Kirche als Institution dagegen sei rechtlich nicht befähigt, Grund- und Menschenrechte umzusetzen, sagte der Kirchenrechtler Adrian Loretan dem Portal kath.ch. Solange geistliche Autoritäten wie Priester und Bischöfe einen “schrankenlosen Vorbehalt” gegenüber den Laien besäßen, “kann von Grundrechten in einem strikten Sinn in der Kirche nicht die Rede sein”.

Dabei habe die Kirche historisch einen wichtigen Beitrag zur Entstehung der Menschenrechtscharta geleistet, so Loretan. Wichtige Grundsätze wie die Würde der Person, die Gleichstellung der Gläubigen, das Diskriminierungsverbot und die Religionsfreiheit seien auch schon in den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) aufgeführt. Es sei wichtig, diese “in verbindliches Verfassungsrecht der Kirche übersetzt werden”.

Auch die katholische Reforminitiative Maria 2.0 forderte in einem Brief an Bätzing, der am Montag übergeben werden soll, dass Papst Franziskus die Charta unterschreiben und innerhalb der Kirche anwenden solle: “Solange die römisch-katholische Kirche die Menschenrechte nach innen nicht verwirklicht, kann sie sie nicht von anderen Staaten einfordern. Das ist unglaubwürdig.”

Dafür, dass der Heilige Stuhl die Charta bislang nicht unterzeichnet hat, gibt es viele Gründe: Er ist kein normaler Staat und auch nicht Mitglied der Vereinten Nationen. Und er bezieht sich auf eine grundsätzlich andere, von Gott her definierte Rechtsgrundlage.