Die Zivilklage der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) gegen ihren Ausschluss von Terminen im Weißen Haus ist vorläufig gescheitert. US-Bundesrichter Trevor McFadden in Washington lehnte den Antrag der AP ab, den Ausschluss umgehend rückgängig zu machen. Es liege kein Notfall vor. Am 20. März soll allerdings eine weitere Gerichtsanhörung stattfinden.
AP: Ausschluss verstoße gegen Pressefreiheit
Seit dem 11. Februar hat die Regierung AP von mehreren offiziellen Veranstaltungen ausgeschlossen, weil diese sich weigert, die weltweit als Golf von Mexiko bekannte Meeresbucht als „Golf von Amerika“ zu bezeichnen. US-Präsident Donald Trump hatte diese Namensänderung an seinem ersten Amtstag am 20. Januar per Dekret bestimmt. Am vergangen Freitag zog die Associated Press vor Gericht. Der Ausschluss verstoße gegen das Prinzip der Pressefreiheit, erklärte die Nachrichtenagentur. Die Verfassung gestatte es der Regierung nicht, Sprache zu kontrollieren.