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Anschlagsplanung: Verhandlung gegen Jugendlichen in Wuppertal

Ein 16-Jähriger aus Wuppertal muss sich wegen einer mutmaßlichen Anschlagsplanung am 17. März vor dem Landgericht Wuppertal verantworten. Gegen den Jugendlichen wird der Vorwurf der Verabredung zu einem Verbrechen erhoben, wie die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und das Landgericht Wuppertal am Montag mitteilten. Der Angeklagte soll sich im vergangenen Jahr gegenüber einem Chatpartner bereit erklärt haben, einen islamistisch motivierten Anschlag auf jüdische Einrichtungen zu begehen. (AZ: 23 KLs 3/25)

Weil der Angeklagte im Tatzeitraum nicht volljährig war, ist die Verhandlung vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts nicht öffentlich. Im Fall einer Verurteilung droht dem Jugendlichen eine Jugendstrafe bis zu zehn Jahren. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hatte am 21. Januar 2025 vor der Jugendkammer des Landgerichts Wuppertal Anklage erhoben. Das Landgericht Wuppertal hatte am 7. Februar die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Insgesamt sind bis zum 10. April zunächst fünf Verhandlungstermine vorgesehen.