Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben die öffentliche Anhörung zum Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio gestartet, dabei aber das Thema Rundfunkbeitrag ausgeklammert. Finanzierungsfragen würden Ende Oktober auf der Konferenz der Regierungschefs in Leipzig besprochen, teilte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei am Freitag in Mainz mit. Ob und wann eine Beitragserhöhung kommen soll, ist damit weiterhin unklar.
Die Finanzkommission KEF hatte im Februar empfohlen, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Mehrere Länder hatten Widerstand gegen die Erhöhung angekündigt, allerdings darf die Medienpolitik nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen.
Bereits aus früheren Entwürfen für den Reformstaatsvertrag war hervorgegangen, dass in dieser Frage unter den Ländern keine Einigkeit besteht. Die Höhe des Rundfunkbeitrags werde auf monatlich „18,36/18,94/XX,XX Euro“ festgesetzt, hieß es etwa in einem unveröffentlichten Dokument vom 19. September, das dem epd vorliegt. In der nun online gestellten Entwurfsfassung ist die Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags gar nicht erst enthalten.
Stattdessen konzentriert sich der Entwurf auf den Medienstaatsvertrag sowie die einzelnen Staatsverträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Geplant ist demnach unter anderem, dass 20 Hörfunkkanäle und knapp die Hälfte der zehn TV-Spartensender von ARD und ZDF wegfallen.
Nach Monaten intensiver Arbeit liege ein Entwurf vor, „der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk digitaler und zukunftsfester, aber auch effizienter und sparsamer macht“, erklärte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), der Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist.
Stellungnahmen zum Text können bis zum 11. Oktober auf der Webseite der Kommission eingereicht werden. Nach deren Auswertung soll der Staatsvertrag von den Länderchefs beraten werden. In Kraft treten kann dieser erst, wenn nach der Unterzeichnung durch die Länderchefs auch alle 16 Landesparlamente zugestimmt haben. Dies wird den Angaben zufolge frühestens im Sommer 2025 der Fall sein, bis dahin bleibt auch der Rundfunkbeitrag auf der jetzigen Höhe von 18,94 Euro.