Eine Frau, die als Jugendliche von einem katholischen Priester schwer sexuell missbraucht wurde, erhält eine Anerkennungsleistung in Höhe von 360.000 Euro vom Erzbistum Köln. Bei den Anerkennungsleistungen für Opfer von sexualisierter Gewalt handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren, auf das sich die katholischen Bischöfe geeinigt haben. Seit 2021 entscheidet die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) über die materiellen Leistungen in individueller Höhe. Sie ist für Fälle sexualisierter Gewalt in den 27 deutschen Bistümern und Ordensgemeinschaften zuständig. Maßgeblich für die Höhe der Leistungen sind zivile Schmerzensgeldhöhen in vergleichbaren Fällen.
Schmerzensgeld: UKA-Verfahren eröffnet Widerspruchsmöglichkeit
Wie WDR und Kölner Stadt-Anzeiger berichten, erhielt die Frau vor zwei Jahren eine erste Zahlung in Höhe von 70.000 Euro und nun erneut 290.000 Euro. Das Verfahren der UKA sieht eine Widerspruchsmöglichkeit vor. Diese war infolge eines Schmerzensgeldurteils des Kölner Landgerichts in das Verfahren aufgenommen worden. Denn 2023 erhielt ein ehemaliger Messdiener wegen schwersten Missbrauchs ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro ebenfalls vom Erzbistum Köln.
Sexualisierte Gewalt: Zahl der Entscheidungen der UKA wächst
Dass sich dieses Schmerzensgeldurteil auch auf die Entscheidungen der UKA auswirkt, zeigt deren Tätigkeitsbericht, der einmal im Jahr veröffentlicht wird. Der jüngste Bericht weist für das Jahr 2024 in 27 Fällen Zahlungen über 250.000 Euro aus, 2023 erhielten nur vier Menschen Zahlungen in dieser Größenordnung. Zum Stichtag 31.12. 2024 erhielten 2.531 Menschen Anerkennungsleistungen, die sich auf eine Gesamthöhe von knapp 77 Millionen Euro belaufen. Für Ende November 2025 zählt die UKA auf ihrer Internetseite insgesamt 2.802 Entscheidungen.
