Die AfD ist mit einer Klage gegen Textpassagen im Thüringer Verfassungsschutzbericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Weimar habe die Klage unter Verweis auf die Aufgaben der Behörde am Dienstag abgewiesen, teilte das Gericht mit. Die Klage sei zwar zulässig, aber nicht begründet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die AfD kann nach Gerichtsangaben noch die Zulassung der Berufung beim Thüringer Oberverwaltungsgericht beantragen. (AZ: 8 K 1272/23)
Der AfD-Landesverband Thüringen habe in dem Verfahren drei Textpassagen aus dem Verfassungsschutzbericht für 2021 beanstandet und Änderungen verlangt, hieß es. Darin sei die Partei mit Islamfeindschaft, Verstößen gegen die Menschenwürde, Angriffen auf das Rechtsstaatsprinzip und Geschichtsrevisionismus in Verbindung gebracht worden. Die Einordnung der AfD als „rechtsextremistische Partei“ habe die Klägerin hingegen nicht beanstandet.
Das Sachlichkeitsgebot sei vom Verfassungsschutz gewahrt worden, hieß es vom Verwaltungsgericht am Dienstag. Wörtliche Zitate seien zutreffend wiedergegeben. Deren Interpretation enthalte eine „sachgerechte und vertretbare Würdigung der Zitate“. Der Verfassungsschutz habe die Aufgabe, die Öffentlichkeit in zusammenfassenden Berichten über Bestrebungen und Tätigkeiten zu unterrichten, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten.
In dem Verfahren ging es nach Gerichtsangaben um Verweise des Verfassungsschutzes auf zwei Zitate von AfD-Landeschef Björn Höcke und ein Zitat von AfD-Landessprecher Stefan Möller.