Niederlage für die AfD-Landtagsfraktion und einen AfD-Abgeordneten vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die Richter lehnten in einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung die Verfassungsbeschwerden gegen die von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) im Sommer 2020 verhängten Corona-Schutzmaßnahmen im Landtag ab (Az: Vf. 70-IVa-20). Konkret ging es um die Zugangsbeschränkungen für Landtagsbesucher, die Maskenpflicht in den Landtagsgebäuden und die verfügten Mindestabstandsgebote. Das freie Mandat und die Rechte der parlamentarischen Opposition seien dadurch nicht verletzt worden. Sie seien zwar „gewissen Beschränkungen“ unterworfen gewesen, dazu sei die Landtagspräsidentin aufgrund ihres in der Verfassung unmittelbar verankerten Hausrechts berechtigt gewesen. (00/3490/25.10.2023)
Artikel teilen: