Artikel teilen:

AfD-Mitglied darf Waffen vorerst behalten

Im Streit um die Entziehung des Waffenscheins eines AfD-Mitglieds haben die Thüringer Behörden einen Rückschlag erlitten. Gemäß eines am Mittwoch veröffentlichten Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Weimar (OVG) müsse ein solcher Schritt durch die Behörden umfassend begründet werden. Ein bloßer Verweis auf die Einstufung des AfD-Landesverbands Thüringen als rechtsextremistische Partei reiche nicht aus (3 EO 453/23).

Der Mann aus dem Saale-Orla-Kreis ist AfD-Mitglied und hat in einem Eilverfahren gegen den sofortigen Entzug seiner Waffenbesitzkarten im Frühjahr 2023 geklagt. Das OVG folgte wie schon zuvor das Verwaltungsgericht Gera dem Antrag in zweiter Instanz. Die Weimarer Richter sahen zwar gewichtige Anhaltspunkte für eine verfassungswidrige Ausrichtung des Landesverbands, der Saale-Orla-Kreis habe es jedoch versäumt, spezifische waffenrechtliche Voraussetzungen zur Entziehung der Waffenerlaubnisse zu prüfen.

So habe die Behörde etwa Feststellungen zu einer kämpferisch-aggressiven Haltung des Landesverbands der AfD in ihrer Begründung nicht getroffen. Das aber sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis zwingend erforderlich. Auch sei nicht untersucht worden, ob dem AfD-Mitglied als Person die verfassungsfeindlichen Bestrebungen seiner Partei zuzurechnen seien.

Ein generelles Urteil über die Zulässigkeit eines behördlich angeordneten Waffenentzugs wurde laut OVG nicht getroffen. Die Waffenbehörde könne in einem nun möglichen Hauptsacheverfahren die Begründung nachschärfen.