Das Hamburgische Verfassungsgericht verhandelt am Freitag in einem Verfahren der AfD gegen Innensenator Andy Grote (SPD). Die Antragsteller sehen sich durch Äußerungen Grotes während einer Bürgerschaftssitzung im November 2023 in ihren Rechten verletzt, wie die Gerichtspressestelle am Mittwoch mitteilte. Ein Termin zur Urteilsverkündung soll nach der mündlichen Verhandlung bestimmt werden.
In einem Redebeitrag unter anderem zur Solidarität mit Israel habe Grote gesagt, dass die AfD sich immer weiter radikalisiere, „die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust (…) zur Grunderzählung der AfD“ gehörten und sich deshalb „die Vertreterinnen und Vertreter des Judentums in Deutschland zu Recht gegen jede durchsichtige und instrumentelle Solidarität der AfD“ verwahrten, informierte die Gerichtspressestelle.
Der Hamburgische Landesverband der AfD, die AfD-Fraktion in der Bürgerschaft und sieben teils ehemalige Mitglieder der AfD-Fraktion hätten sich daraufhin im April 2024 an das Gericht gewandt. Sie hielten Grotes Äußerungen für rechtswidrig. Ihre Anträge hätten sie in erster Linie mit einer Verletzung des Sachlichkeitsgebots beziehungsweise der Neutralitätspflicht des Senators ihnen gegenüber begründet. Sie seien der Meinung, dass die getätigten Äußerungen in unzulässiger Weise in den Wettbewerb der unterschiedlichen politischen Kräfte in der Bürgerschaft eingriffen. Die erhobenen Vorwürfe seien außerdem inhaltlich unzutreffend.
Grote und der Senat teilen die Auffassung laut Gerichtspressestelle nicht. Sie hielten die Anträge zum Teil bereits für unzulässig. In der Sache seien sie der Meinung, dass Senator Grote wahre Tatsachen wiedergegeben und keine mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel und Möglichkeiten genutzt, sondern lediglich im Rahmen einer parlamentarischen Debatte auf die vorherigen Redebeiträge einzelner Antragsteller reagiert habe. Selbst wenn von einem Eingriff in das Neutralitätsgebot auszugehen wäre, sei dieser durch den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerechtfertigt.