Die Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag lässt auch in dieser Wahlperiode bislang keine AfD-Abgeordneten als Vorsitzende in Parlamentsausschüssen zu. Am Mittwoch scheiterten im wichtigen Haushaltsausschuss sowie in den Ausschüssen für Recht, Arbeit und Finanzen die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten, wie der Bundestag mitteilte. Dort stimmte jeweils eine Mehrheit gegen sie. Am Mittwochnachmittag und -abend sollten sich noch der Petitions- und Innenausschuss konstituieren, in denen die AfD ebenfalls die Vorsitzenden stellen will.
Bereits in der Wahlperiode zuvor hatten AfD-Abgeordnete in den Ausschüssen, für die sie nach parlamentarischer Gepflogenheit anteilig den Vorsitz hätten stellen sollen, als Kandidaten für den Vorsitz keine Mehrheit der Ausschussmitglieder erhalten. Zu Beginn dieser Wahlperiode gab es erneut eine Debatte um den Umgang mit der AfD bei wichtigen Posten im Parlament. Mit der Neueinstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung durch den Verfassungsschutz hatten Vertreter anderer Fraktionen es aber mehrheitlich abgelehnt, AfD-Abgeordneten Ausschussvorsitze anzuvertrauen.
AfD erhält mehr Stimmen, als sie Abgeordnete hat
In einigen Ausschüssen erhielten die Kandidatinnen und Kandidaten allerdings mehr Stimmen, als die Abgeordneten der eigenen Fraktion dort hatten. Im Haushaltsausschuss entfielen etwa auf die AfD-Parlamentarierin Ulrike Schielke-Ziesing zwölf Ja- und 29 Nein-Stimmen, wobei die AfD dort zehn Abgeordnete hat.

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales fiel die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy bei der Wahl für den Vorsitz durch. Im Rechtsausschuss bekam Stefan Möller, im Finanzausschuss Kay Gottschalk (beide AfD) nicht die erforderliche Mehrheit. Auf einen zweiten Wahlgang verzichtete die AfD nach Angaben des Bundestags jeweils. Die Leitung der Ausschüsse falle damit an die in den Ausschüssen vertretenen dienstältesten Abgeordneten. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales etwa ist das die frühere Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne).
Vorsitz in Bundestagsausschüssen: Verfassungsgericht mit klarem Urteil
Die AfD hatte in der Vergangenheit versucht, den Vorsitz von Bundestagsausschüssen gerichtlich zu erzwingen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass eine Fraktion keinen Anspruch darauf hat, dass ein Vertreter oder eine Vertreterin in den Vorsitz eines Ausschusses gewählt wird. Begründet wurde dies vor allem mit der freien Wahl der Abgeordneten.