Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat die Bundesländer aufgefordert, das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Cannabis-Legalisierung im Bundesrat aufzuhalten und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Auch bei den Ländern geben es aufgrund vielfältiger Warnungen von Ärzteschaft, Justiz, Polizei und Pädagogen über die Parteigrenzen hinweg erhebliche Bedenken, sagte Reinhardt dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Samstag).
Der richtige Ort, um diese Bedenken zu artikulieren, sei der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, sagte der Mediziner und fügte hinzu: „Hier muss dieses Gesetz frei von parteipolitischen Zwängen noch einmal grundsätzlich überdacht werden.“ Die Länder können Gesetz über den Bundesrat verzögern, aber nicht verhindern.
Nach einer turbulenten Debatte hatte der Bundestag am Freitag in Berlin die Teilfreigabe von Cannabis für Erwachsene beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass vom 1. April an Personen ab 18 Jahren bis zu 50 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch besitzen dürfen. Der private Anbau von bis zu drei Pflanzen wird erlaubt. Von Juli dieses Jahres an soll der gemeinschaftliche Anbau in Cannabis-Clubs ermöglicht werden, aus dem die Mitglieder begrenzte Mengen beziehen dürfen.
Für die Clubs und den öffentlichen Konsum gibt es zahlreiche Regeln. Die Innenminister der Bundesländer halten sie für nicht praktikabel.
Ärztepräsident Reinhardt sagte: „Das Cannabisgesetz ist ein kleinteiliger, politischer Formelkompromiss, der die selbst gesetzten Ziele eklatant verfehlt.“ Jugendliche würden nicht geschützt, sondern großen Risiken ausgesetzt. Justiz und Polizei würden nicht entlastet, sondern gravierend überlastet.
Die Fachärzte für Psychotherapie und Psychiatrie hatten bereits am Freitag ihre Kritik bekräftigt, die im Gesetz vorgesehene Altersgrenze von 18 Jahren sei zu niedrig. In diesem Alter sei die Hirnentwicklung noch nicht abgeschlossen, regelmäßiger Cannabis-Konsum könne zu großen Schäden führen, erklärte die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte die Bundesländer auf, das Gesetz über den Bundesrat zu korrigieren. Es sei zu befürchten, dass sich der zu erwartende Cannabis-Boom zu einem wahren Konjunkturprogramm zur Förderung der Organisierten Kriminalität entwickeln werde.