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Änderungen bei Kinderrechten und Pflegefamilien beschlossen

Berlin – Durch mehr Mitspracherechte, mehr Sicherheit für Pflegefamilien und bessere Absprachen zwischen Institutionen will die Bundesregierung die Situation von Kindern und Jugendlichen verbessern. Das Bundeskabinett beschloss Änderungen im Gesetz der Kinder- und Jugendhilfe, um Minderjährige in Nöten und Konflikten sowie vor Missbrauch besser zu schützen. Opposition und Verbände kritisieren mögliche Verschlechterungen für junge Geflüchtete.
Im Recht für Pflegefamilien soll laut Entwurf die Möglichkeit für einen dauerhaften Verbleib eingeführt werden, um dem Kind stabile Lebensverhältnisse zu garantieren. Nach derzeitigem Recht müssen Pflegeeltern jederzeit damit rechnen, dass die leiblichen Eltern ihr Kind zurückfordern und vor Gericht damit Recht bekommen, selbst wenn sie über Jahre keinen Kontakt zu ihrem Kind hatten.
Der Diakonie gehen die Reformen nicht weit genug. In der nächsten Legislaturperiode müsse es einen transparenten, beteiligungsorientierten Prozess für eine grundlegende Reform geben, erklärte Maria Loheide, Vorstand für Sozialpolitik. Der evangelische Wohlfahrtsverband sieht in dem Gesetzentwurf zudem die Möglichkeit für die Bundesländer, Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer aus Kostengründen einzuschränken. Er weist darauf hin, dass die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der unbegleiteten jungen Ausländer durch die Kinder- und Jugendhilfe wesentlich sei für deren Integration.epd