Nicht nur das Abtreibungsrecht, auch Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin wie die Eizellspende und Leihmutterschaft sind ethisch und gesellschaftlich umstritten. Statt sich selbst festzulegen, hat die Bundesregierung eine Kommission eingesetzt, die Empfehlungen für den Umgang mit diesen Themen erarbeiten sollte. Am Montag hat die in zwei Arbeitsgruppen geteilte und interdisziplinär besetzte Kommission ihren Bericht vorgelegt. Die Empfehlungen im Überblick:
* SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH
Die Kommission ist für eine grundlegende Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Das im Strafgesetzbuch geregelte Verbot hält sie für nicht mehr haltbar. Bei der Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens kommt sie je nach Schwangerschaftsphase zu einem anderen Ergebnis: Zu Beginn der Schwangerschaft sieht sie die Grundrechte der Frau, in der Spätphase das Recht des ungeborenen Kindes stärker ausgeprägt.
Deswegen rät sie zu einem Drei-Phasen-Modell: Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft sollten nach Auffassung der Kommission erlaubt und nicht mehr im Strafrecht reguliert werden. Ab dem Zeitpunkt der Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Mutterleibs rät sie gleichzeitig zu einem grundsätzlichen Verbot des Schwangerschaftsabbruchs. In der mittleren Phase sieht sie den Gesetzgeber in der Pflicht zu definieren, was unter welchen Voraussetzungen erlaubt ist. Eine Beratungspflicht hält die Kommission für zulässig, sieht sie aber nicht als Muss bei einer Neuregelung an.
In jeder Schwangerschaftsphase fordert die Kommission eine Erlaubnis für Schwangerschaftsabbrüche, wenn die Frau gesundheitlich gefährdet oder Opfer eine Vergewaltigung ist. Abtreibungen nach einer Vergewaltigung sind derzeit nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Ob ein Verbot von Spätabtreibungen dabei weiter im Strafrecht geregelt sein sollte, lässt die Kommission offen. Sie hält auch andere Rechtsordnungen, beispielsweise berufsrechtliche Regelungen für möglich. Strafbewehrte Verbote empfiehlt sie aber weiter für Abtreibungen, die gegen den Willen der Frau, nach Nötigung oder von nicht Qualifizierten vorgenommen werden.
* EIZELLSPENDE
Die Kommission spricht sich für eine Legalisierung der Eizellspende aus, die im Gegensatz zur männlichen Samenspende bislang in Deutschland verboten ist. Sie rät aber zu einer gesetzlichen Regelung, die den Schutz der Spenderin sowie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung gewährleistet. Dabei legt sie engere Voraussetzungen an für die Spende von Eizellen, die auch nur zum Zweck der Spende entnommen wurden, als für Fälle, bei denen bereits entnommene Eizellen gespendet werden, die bei Kinderwunschbehandlungen übrig geblieben sind.
LEIHMUTTERSCHAFT
* Beim Thema Leihmutterschaft legt sich die Kommission nicht fest. Die Konstellation, dass eine Frau für ein anderes Paar ein Kind austrägt, berge selbst in altruistisch angelegten Modellen ein Potenzial für Missbrauch, heißt es im Bericht der Kommission. Das gegenwärtige Verbot könne daher gut begründet werden, sagte Kommissionsmitglied Friederike Wapler am Montag bei der Vorstellung des Berichts.