Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Vertraulichkeit von flugsicherheitsbezogenen Informationen im Zusammenhang mit dem Flug MH17 bestätigt. Nach dem Abschuss des Flugzeugs im Jahr 2014 über der Ukraine hatte es die niederländische Regierung abgelehnt, dem Medienunternehmen RTL Informationen auszuhändigen. Dies sei rechtens, erklärten am Donnerstag die Richter in Luxemburg. Die Vertraulichkeit der Informationen über Flugstörungen und -unfälle sei zentraler Bestandteil des Überwachungs- und Kontrollsystems, das der Flugsicherheit diene.
Artikel teilen: