Der theologisch konservative „Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern“ (ABC) hat das vergangenen Freitag vom Deutschen Bundestag beschlossene Selbstbestimmungsgesetz scharf kritisiert. Die darin enthaltene Möglichkeit, die Geschlechtlichkeit „in das Belieben jedes und jeder Einzelnen“ zu stellen, stelle „die gute Schöpfungsordnung Gottes infrage“, heißt es in einer am Montag verbreiteten Mitteilung des ABC. Man bestreite zwar nicht, „dass es Menschen gibt, die an ihrem biologischen Geschlecht leiden“ – eine Änderung des Geschlechts hält der Arbeitskreis allerdings für keine gute Lösung.
„Anstatt die Identität junger Menschen zu festigen und ihnen zu helfen, sich im von Gott gegebenen Geschlecht anzunehmen und zu stärken“, löse das Selbstbestimmungsgesetz mehr Verunsicherung aus: „Umso mehr, als die Regelungen vorsehen, dass Vorname und Geschlechtseintrag nach zwölf Monaten erneut geändert werden können.“ Es gebe viele Betroffene, „die den Schritt zur ‘Geschlechtsänderung’ anschließend bitter bereuen“, das neue Gesetz gaukle „einen Ausweg vor, der keiner ist“, heißt es weiter. Junge Menschen könnten die Tragweite einer Geschlechtsänderung zudem „wohl nicht überblicken“.
Der ABC Bayern teilt seiner Mitteilung zufolge die Befürchtung, dass „Missbrauchsmöglichkeiten gerade für Männer, die sich als Frauen ausgeben, Tür und Tor geöffnet“ würden. Zudem sei „bedenklich“, dass man unter bestimmten Umständen „mit einem Bußgeld belegt werden kann“, wenn man Personen nach der Änderung von Namen und Geschlechtseintrag mit dem alten Namen anspreche. Gleichwohl seien die „tiefer liegenden Probleme“ des Gesetzes die, „die mit der Abkehr von der biblischen Geschlechterordnung“ zusammenhängen: „Das Gesetz missachtet biologische Gegebenheiten, die in der Schöpfung grundgelegt sind.“
Nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz kann der Geschlechtseintrag einer Person beim Standesamt ab November 2024 deutlich einfacher geändert werden. Mehrheitlich stimmte der Bundestag am Freitag in Berlin für das Selbstbestimmungsgesetz. Für trans- und intergeschlechtliche Menschen sowie Personen, die sich weder dem männlichen noch weiblichen Geschlecht zuordnen, wird die Änderung des Geschlechtseintrags damit ein Verwaltungsakt. Derzeit sind ärztliche Gutachten mit intimsten Fragen und ein Gerichtsverfahren dafür notwendig, was von Betroffenen als entwürdigend empfunden wird.
Der ABC ist nach eigenen Angaben entstanden als „Gemeinschaft von Gemeinschaften“. Im Arbeitskreis haben sich Verantwortliche aus rund 20 kirchlichen Gemeinschaften, Verbänden und Werken vorrangig aus dem charismatischen, hochkirchlichen und pietistischen Spektrum in der Landeskirche zusammengetan.
(00/1193/15.04.2024)