Sachsen-Anhalt erhält knapp 80 Millionen Euro Bundesmittel zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Wie das Sozialministerium am Mittwoch in Magdeburg mitteilte, kann jetzt mit der praktischen Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms begonnen werden.
Mit den Geldern könnten Kommunen Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Grund- und Förderschulen beantragen, wenn damit zusätzliche ganztägige Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter geschaffen würden. Sie müssten dem qualitativen Ausbau von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten dienen.
Am 1. August 2026 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft, sodass ab 2029 allen Kindern der Klassen eins bis vier eine ganztägige Betreuung zusteht. Damit wird laut Sozialministerium bundesweit eine Betreuungslücke geschlossen, die für viele Familien bestanden habe, sobald die Kinder eingeschult würden. In Sachsen-Anhalt bestehe dieser Rechtsanspruch bereits seit 1991.
Ganztagsbetreuung und -bildung verbessere die Teilhabe der Kinder und reduziere Bildungsnachteile, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Zudem sorge die Betreuung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Laut Ministerium unterstützt der Bund die Länder beim Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschüler mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Über das Ganztagsfinanzhilfegesetz stelle der Bund davon 2,75 Milliarden Euro zur Verfügung, von denen knapp 80 Millionen Euro auf Sachsen-Anhalt entfielen.