Die Zahl der Menschen, die in NRW die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, ist im vergangenen Jahr in etwa auf dem Niveau des Vorjahres geblieben. Wie das Statistische Landesamt am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte, bezogen Ende vergangenen Jahres rund 55.000 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Damit erhielten wie im Vorjahr 0,3 Prozent der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen diese Art der Transferleistung.
Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt waren durchschnittlich 56,1 Jahre alt (2022: 55,3 Jahre). Die Hilfe zum Lebensunterhalt soll den für das sozioökonomische Existenzminimum notwendigen Grundbedarf decken, wie es hieß. Leistungsberechtigt sind Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer vorgelagerter Sozialleistungen – wie etwa Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter – decken können. Dazu zählen unter anderem vorübergehend Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte.