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500 Jahre Reformation in Hessen

Die mächtige gotische Stadtkirche St. Marien im nordhessischen Homberg/Efze ist der Ort, an dem am 21. Februar mit einem Festakt das Jubiläumsjahr 500 Jahre Reformation in Hessen eröffnet wird. In diese Kirche berief der gerade einmal 21-jährige Landgraf Philipp von Hessen die oberen Stände vom 21. bis 23. Oktober 1526 zur Homberger Synode ein. Vertreter des Adels, der Ritterschaft und der Städte, Äbte, Pfarrer und Mönche sollten sich einfinden – es ging um die Zukunft der Kirche, mit der das Seelenheil verbunden war. Erstmals sprachen in einem Flächenstaat die Stände miteinander über die Reformation, unterstreicht der Gießener Kirchengeschichtler Volkmar Ortmann, Co-Vorsitzender der Hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung.

Grund für die Homberger Synode sei die religiöse Verwirrung im Land, erläuterte Philipps Kanzler Johann Feige zur Eröffnung. Es gehe darum, eine einheitliche Religion für Hessen herzustellen. Die Reformation schritt nämlich seit Martin Luthers Veröffentlichung der 95 Thesen 1517 rasant voran und hatte auch den jungen Landgrafen überzeugt. Philipp sei ein junger Rebell und Überzeugungstäter gewesen, charakterisiert der in Melsungen geborene Kieler Kirchengeschichtler Johannes Schilling: „Das Evangelium hatte für ihn existenzielle Bedeutung gewonnen.“

Der Landgraf hatte den konvertierten französischen Franziskaner Franz Lambert berufen, die Grundlagen des neuen reformatorischen Glaubens in Homberg vorzustellen. Nachdem Lambert seine Thesen unter dem Titel „Paradoxa“ vorgetragen hatte, sollte über sie diskutiert werden. Allein der Guardian (Prior) der Franziskaner in Marburg, Nikolaus Ferber, wagte Widerspruch. Die Synode sei nicht legitim, weil kein Vertreter des Papstes anwesend sei, wandte er ein. Ferber reiste anschließend ab und zog ins katholische Köln.

„Die Versammlung war keine demokratische Veranstaltung, sondern eine landesherrliche“, erklärt Schilling. Der Landgraf selbst habe nicht das Wort ergriffen, denn es wäre politisch heikel gewesen, sich dem katholischen Kaiser öffentlich zu widersetzen. „Aber die Veranstaltung war inszeniert, das Ergebnis stand schon am Anfang fest.“ Ferber habe nach dem Kirchenrecht recht gehabt, nur der Bischof hätte eine Synode einberufen dürfen. „Ferber hat sich tapfer geschlagen. Er wusste, dass er verlieren wird“, kommentiert Schilling. Am letzten Tag wagte noch ein Pfarrer einen Widerspruch zur Herabsetzung der Rolle Marias als bisherige Heilige, woraufhin Lambert die reformatorische Position klarstellte.

Der daraufhin bereits im Dezember von Lambert und weiteren Pfarrern erstellte Entwurf einer neuen Kirchenordnung für Hessen, die „Reformatio ecclessarium Hassiae“, blieb allerdings in der Schublade. Der Entwurf sah den Landesherrn in der Funktion eines Notbischofs vor und formulierte eine neue Form des Gemeindeaufbaus. Gemeindeversammlungen sollten alle Dinge an der Basis regeln, jedes Kirchenmitglied sollte öffentlich seine Zustimmung erklären. Landgraf Philipp suchte Martin Luthers Zustimmung und schickte ihm den Entwurf. Der Reformator in Wittenberg antwortete postwendend Anfang Januar und sprach sich gegen eine Veröffentlichung aus.

„Wenn Gesetze zu früh vor dem Brauch und Übung aufgestellt werden, (seien sie) selten wohl geraten“, schrieb Luther. Er riet dem Landgrafen, „zuerst die Pfarren und Schulen mit guten Personen“ zu versorgen und „auf Zettel aufs Kürzeste“ zu schreiben, was sie tun sollen. Lambert habe einen utopischen Entwurf formuliert, Luther dagegen die Praxis im Blick gehabt, erklärt Schilling. Das reformatorische Personal sei nicht vorhanden gewesen, zudem habe Lambert für Unbotmäßigkeiten drakonische Strafen vorgesehen. Zwei Punkte der Kirchenordnung verwirklichte Philipp aber sogleich, mit nachhaltigen Folgen für Hessen.

Der Landgraf löste die Klöster auf, die Mönche und Nonnen wurden entlassen, ihr eingebrachtes Kapital wurde zurückgezahlt. Aus dem Klostergut gründete Philipp 1527 im ehemaligen Dominikanerkloster Marburg eine Universität zur Ausbildung der künftigen Elite des Landes – die erste evangelische Universitätsgründung, so Schilling. Der Landgraf veranlasste die Einrichtung einer bis heute existierenden Stipendiatenanstalt, in die von Städten geförderte Studenten einziehen konnten.

Zum Zweiten machte Philipp aus ehemaligen Klöstern Armen- und Krankenhäuser, die „Hohen Hospitäler“. Noch heute gibt es an den ehemaligen Klöstern Haina und Merxhausen psychiatrische Kliniken. „Aus Orten des Gebetes Orte der Bildung sowie der ärztlichen und sozialen Versorgung zu machen, war sehr fortschrittlich“, wertet Schilling.

Auch für die Gegenwart habe die Homberger Synode Bedeutung, resümiert der Kirchengeschichtler Ortmann. Die Versammlung vor 500 Jahren habe deutlich gemacht, dass die Kirche sich immer wieder erneuern müsse. Das synodale Prinzip gemeinsamer Beratungen und die Gründung von Bildungseinrichtungen seien für die evangelischen Kirchen bestimmend geblieben.

Schilling schließt: „Hessen war ein Vorreiter der Reformation, und die Homberger Synode war die Geburtsstunde der Reformation in Hessen.“