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30 Prozent mehr Vergütung für Hebammen im Südwesten

Baden-Württemberg hebt die Vergütung für Hebammen, die für beihilfeberechtigte und privat versicherte Frauen Geburtshilfe leisten, um 30 Prozent an. Eine entsprechende Änderung der Hebammengebührenordnung habe Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) diese Woche unterschrieben, teilte sein Ministerium am Donnerstag in Stuttgart mit.

„Wir gleichen Vergütungsnachteile aus, die sich bisher bei der geburtshilflichen Versorgung von Frauen ergaben, die beihilfeberechtigt und privat versichert sind, im Vergleich zu gesetzlich versicherten Frauen“, sagte Lucha. Die höheren Vergütungssätze könnten ab dem 1. Juni abgerechnet werden. Die Hebammengebührenordnung des Landes regelt, welche Gebühren freiberuflich tätige Hebammen für ihre Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erheben dürfen. (1054/16.05.2024)