Als fünftes EU-Land erhebt Polen Heiligabend zum gesetzlichen Feiertag. Arbeiten am 24. Dezember – damit soll Schluss sein. Der Einzelhandel bekommt als Ausgleich einen dritten verkaufsoffenen Sonntag im Advent.
Der 24. Dezember ist in Polen künftig ein gesetzlicher Feiertag. Am 1. Februar tritt ein Gesetz in Kraft, wonach Heiligabend ebenso arbeitsfrei ist wie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag. Im Gegenzug wird die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage im Dezember von zwei auf drei erhöht – auf insgesamt acht im Jahr.
Umstritten an dem Parlamentsbeschluss war in Polen vor allem, ob Geschäfte an drei Adventssonntagen öffnen dürfen. Nach anfänglichen Bedenken unterzeichnete der konservative Staatspräsident Andrzej Duda das Gesetz schließlich doch. Polen ist somit nach Tschechien, der Slowakei, Bulgarien und Estland der fünfte EU-Staat, in dem der 24. Dezember arbeitsfrei ist. Insgesamt gibt es in Polen nun 14 gesetzliche Feiertage.