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21 Prozent mehr Berechtigte für Asylbewerberleistungen 2022

Starker Anstieg bei den Leistungen für Asylbewerber: Ende 2022 haben rund 482.300 Menschen in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte, stieg die Zahl damit gegenüber dem Jahresende 2021 um 21 Prozent, also um rund 84.000. Darunter waren etwa 40.000 Personen aus der Ukraine.

Berechtigt zum Erhalt der Leistungen sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach Paragraf 1 AsylbLG erfüllen. Zu diesen Voraussetzungen gehören unter anderem eine Duldung, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Asylgesuch.

Zu den Regelleistungen zählen vor allem Grundleistungen zur Deckung des (persönlichen) notwendigen Bedarfs nach Paragraf 3 AsylbLG – also etwa Geld für Unterkunft, Ernährung, Heizung, Kleidung und Gesundheitspflege.

63 Prozent der Leistungsempfänger waren männlich und 37 Prozent weiblich. 31 Prozent waren minderjährig, 67 Prozent zwischen 18 und 64 Jahren alt und 2 Prozent 65 und älter. Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (52 Prozent), 29 Prozent aus Europa und 16 Prozent aus Afrika.

Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien mit 13 Prozent aller Leistungsberechtigten, Afghanistan (12) und der Irak (11). 8 Prozent aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2022 stammten aus der Ukraine.

Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Hierzu zählen etwa die Unterstützung bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt oder die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten. Ende 2022 erhielten 289.900 Personen solche besonderen Leistungen.