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Zeitungsverleger wenden sich im Streit mit Sendern an EU-Kommission

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) ist im Streit mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der EU-Kommission vorstellig geworden. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Freitag) berichtet, haben die Verleger in einem am Mittwoch übergebenen Schriftsatz Bedenken formuliert, wonach die Online-Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen nicht klar genug definiert seien und ein Aufsichts- und Kontrolldefizit seitens der Rundfunkräte bestehe. Im Ergebnis verstoße das gegen den sogenannten Beihilfekompromiss von 2007.

Der Beihilfekompromiss mit der EU-Kommission hatte zur Folge, dass 2009 im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Beschränkungen für die Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Sender festgeschrieben wurden. Darüber kommt es immer wieder zum Streit zwischen Sendern und Verlegern, die sich wegen der aus Rundfunkbeiträgen finanzierten Online-Angebote wirtschaftlich bedroht sehen.

Nach Auffassung des BDZV liege ein Beihilfemissbrauch im Zusammenhang mit der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Verweis auf das in Brüssel vorgelegte Papier. Dort werde bilanziert, dass sich das bisherige Verbot presseähnlicher Telemedien im Medienstaatsvertrag ungeachtet einer Reform im Jahr 2017 als zu unbestimmt erweise. Der Schutz der Presse erfordere „dringendst ein grundsätzliches Verbot öffentlich-rechtlicher presseähnlicher Telemedienangebote, und zwar unabhängig von einem – für den Wettbewerb irrelevanten – Sendungsbezug“. Auch seien die Regeln zu Aufsicht und Kontrolle der Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Sender verbesserungsbedürftig.

Vom BDZV beauftragte Studien deuteten darauf hin, dass die Menschen aufgrund der Rundfunkbeiträge weniger oder keine Mittel mehr für den Erwerb von Presse haben, berichtet die Zeitung. Zudem halte das scheinbar kostenlose Angebot viele Nutzer davon ab, Presseinhalte zu erwerben.

Nach Darstellung des Verlegerverbandes solle der Schriftsatz vor allem eine Gesprächsgrundlage schaffen und die Kommission über dessen Bedenken informieren. Er solle nicht das Ende der Gespräche zwischen Verlagen und Sendern in Deutschland bedeuten.