Post-Covid kann als Berufskrankheit gelten - etwa nach einer Infektion im Gesundheitswesen. Doch offenbar erhält nur ein Bruchteil der Erkrankten auch Leistungen von der Unfallversicherung.
Post-Covid als Berufskrankheit anerkannt - doch oft ohne Unterstützung: Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag) erhalten nur wenige Betroffene auch Leistungen von der Unfallversicherung. Fast zwei Drittel aller entsprechenden Anträge seien zwar anerkannt worden, schreibt die Zeitung mit Verweis auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion, die ihr vorliege. Es gehe um 396.000 von insgesamt 638.500 gemeldeten Fällen bis zum Jahr 2024; neuere Daten liegen noch nicht vor.
Doch nur 1.200 dieser anerkannten Fälle erhalten laut Bundesregierung Leistungen wie Verletztenrente, Reha, Heilbehandlungen oder Verletztengeld. Ein Prozent erhält demnach eine Reha über die Unfallversicherung. Bei den meisten Betroffenen handelt es sich laut Angaben um Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen, die sich während der Pandemie mit dem Coronavirus infiziert hätten.
Daniel Overdiek, der beim Sozialverband VdK Betroffene rechtlich berät und vertritt, bezeichnete die Zahlen als verwunderlich. Zwar könnten Erkrankte vor Gericht ziehen, was aber nervenaufreibend sei, "weil sie ohnehin schon mit ihren Beschwerden zu kämpfen haben", sagte er der Zeitung.
Unabhängig von der Anerkennung als Berufskrankheit leiden Schätzungen zufolge etwa 1,5 Millionen Menschen hierzulande an Long oder Post Covid. Rund 650.000 von ihnen gelten als erkrankt an ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue-Syndrom). Diese komplexe Erkrankung führt zu massiver Erschöpfung, kognitiven Problemen und Schmerzen.
Die Erkrankung beginnt häufig nach einem Infekt; der genaue Auslöser ist bislang jedoch ungeklärt. Ein Viertel der Patientinnen und Patienten kann nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für ME/CFS durch die Erkrankung das Haus nicht mehr verlassen: Viele seien bettlägerig und arbeitsunfähig.